Bitte nehmen sie zu den Therapieterminen immer ein großes Handtuch, Leintuch o.ä. mit.
Beim ersten Termin nehme sie bitte Befunde, MRT und Röntgenbilder mit.
Verordnungschein bei Osteopathie und Physiotherapie
Für Osteopathie und Physiotherapie ist eine ärztliche Verordnung gesetzlich erforderlich.
Diese können Sie bei ihrem/ihrer Haus- oder FachärztIn erhalten.
Am Besten bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt die Verordnung für Osteopathie folgendermaßen auszustellen:
10 Mal Osteopathie á 60 Minuten
bzw.
10 Mal 60 Minuten Physiotherapie plus Osteopathie (im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung)
(verrechnet werden nur die tatsächlich benötigten Einheiten)
Die Termine zur Osteopathie bzw. Physiotherapie können Sie individuell mit mir abstimmen.
Kosenrückerstattung
Ich bin freier Wahltherapeut und habe somit keine direkten Verträge mit den Krankenkassen.
Um einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückzubekommen, ist eine Verordnung vor Therapiebeginn notwendig.
Osteopathie wird von der SVS zu einem Teil rückerstattet.
Gerne kann ich Sie hierzu auch persönlich beraten.
Sie sind zu einem Therapietermin verhindert? Bitte informieren Sie mich ehestmöglich darüber, mindestens aber 48 Stunden vor geplantem Termin. Ansonsten
behalte ich mir das Recht vor, Ihnen diesen Termin in Rechnung zu stellen.